Ermäßigungen
Diese Regelungen gelten ausschließlich für die Veranstaltungen der Bayerischen Theaterakademie und der Bayerischen Staatstheater.
Bitte erkundigen Sie sich über die Ermäßigungen bei Gastveranstaltungen direkt beim jeweiligen Veranstalter.
Schüler und Studenten (bis zum 30. Lebensjahr) sowie Wehr- und Zivildienstleistende bekommen im Vorverkauf (nur bei der Bay. Theaterakademie) und an der Abendkasse bei Vorlage des Ausweises Karten zu € 8.
An allen Bayerischen Staatstheatern erhalten Personen mit Behinderung die gleichen Ermäßigungen:
Um diese in Anspruch nehmen zu können, muss auf dem Schwerbehinderten-Ausweis das Merkzeichen "EB", "Bl", „VB" oder "B" eingetragen sein. Eine Kombination der Merkmale ist nicht möglich.
Personen mit Vermerk B im Schwerbehinderten Ausweis
bekommen keine Ermäßigung. Ist jedoch eine Begleitung nachgewiesen, erhält diese eine Ermäßigung von 100%.
Rollstuhlfahrer
Rollstuhlfahrer erhalten kostenlosen Eintritt (Vermerk im Ausweis in der Regel B und aG= außergewöhnliche Gehbehinderung). Der Sitzplatz für die Begleitperson ist zu 50% Ermäßigung erhältlich
Sehbehinderte
Personen mit Sehbehinderung (Vermerk Bl im Behindertenausweis) und ihre Begleitperson erhalten eine Ermäßigung von je 50 % auf den regulären Kartenpreis.
Hörbehinderte
Personen mit Hörbehinderung erhalten keine Ermäßigung.
Kriegsbeschädigte
Schwerkriegs- oder Wehrdienstbeschädigte oder KZ-Beschädigte (Vermerk EB oder VB) und ihre Begleitperson erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf den regulären Kartenpreis.



